Was die Krankenkasse bei einer Fettabsaugung übernimmt.

Dr. med. Ulrich Kusenack
Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Kostenübernahme im Überblick.
Kurz gesagt
Eine ästhetische Fettabsaugung (Liposuktion) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Beim Lipödem, einer krankhaften, schmerzhaften Vermehrung des Unterhautfetts, zahlen die Kassen nur in engen Grenzen und nicht für Privatärzte.
Gesetzlich versichert
Keine Erstattung in meiner Privatpraxis, die Behandlung erfolgt auf Selbstzahlerbasis.
Lipödem
Medizinische Indikation, deshalb ohne Mehrwertsteuer. Kassenleistung bisher nur in einer Studie und nur im Stadium III.
Privat versichert und Beihilfe
Erstattung je nach Tarif. Auf Wunsch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung.
Erstberatung
Beratung mit Ultraschall ca. 170 €. Sie wird berechnet und nicht auf die Behandlung angerechnet.
Eine Fettabsaugung aus ästhetischen Gründen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Eine Ausnahme kann unter engen Voraussetzungen das Lipödem sein, eine krankhafte, schmerzhafte Vermehrung des Unterhautfetts.
Meine Praxis an der Königsallee in Düsseldorf ist eine reine Privatpraxis und rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Was das für gesetzlich und privat Versicherte bedeutet, erkläre ich hier Frage für Frage.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?
Nein, in meiner Privatpraxis erstatten gesetzliche Kassen eine Fettabsaugung nicht, auch nicht beim Lipödem. Gesetzlich Versicherte behandle ich auf Selbstzahlerbasis.
Bei einer rein ästhetischen Fettabsaugung erstatten in der Regel auch private Versicherungen nichts. [VERIFIZIEREN: keine Erstattung durch PKV bei rein ästhetischer Indikation]
Wann zahlt die Kasse bei einem Lipödem?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2019 entschieden, dass die gesetzlichen Kassen die Liposuktion beim Lipödem zunächst nur in einer Studie und nur im Stadium III übernehmen. Voraussetzung sind ein BMI bis 40, eine sechsmonatige konservative Therapie ohne Erfolg und die Indikation durch einen chirurgisch tätigen Facharzt.
Die LipLeg-Studie ist abgeschlossen, die Auswertung läuft. Ob die Kassen künftig auch in Stadium I und II zahlen, ist damit offen. Fragen Sie den aktuellen Stand bitte direkt bei Ihrer Kasse nach. [VERIFIZIEREN: Stand der LipLeg-Auswertung]
Auch dann erstatten gesetzliche Kassen keine Leistungen von Privatärzten. Bei einem Lipödem entfällt dafür die Mehrwertsteuer, weil die Fettabsaugung medizinisch begründet ist. Was die Behandlung bei mir kostet, steht unter Kostenübernahme bei Lipödem.
Was übernimmt die private Krankenversicherung?
Ob die private Krankenversicherung oder die Beihilfe zahlt, hängt von Ihrem Tarif ab. Klären Sie das schriftlich, bevor Sie einen Termin für den Eingriff festlegen.
Für die Anfrage bei Ihrer Versicherung erstelle ich Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Häufig verlangen Versicherungen zusätzlich den Nachweis, dass eine konservative Therapie ohne Erfolg geblieben ist.
Wie stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme?
Grundlage sind der Kostenvoranschlag der Praxis und, wenn Ihre Versicherung ihn verlangt, der Nachweis der konservativen Therapie. Beides reichen Sie vor dem Eingriff bei Ihrer Versicherung ein. [KUNDE-LIEFERT: Ablaufschritte des Antrags auf Kostenübernahme bei Lipödem, benötigte Unterlagen, Bearbeitungszeit]
Entscheiden kann darüber nur Ihre Versicherung. Eine Zusage kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen. Die Unterlagen bereite ich aber vollständig vor.
Was zahlen Sie als Selbstzahler zusätzlich?
Bei einer ästhetischen Fettabsaugung kommen zum Preis der Region 19 % Mehrwertsteuer hinzu, bei einem Lipödem entfällt sie. Die Preise gelten für örtliche Betäubung. Ich operiere bevorzugt in örtlicher Betäubung. Auf Wunsch führe ich den Eingriff auch in Dämmerschlaf oder Vollnarkose durch, dann zusammen mit einem Anästhesisten, der die Narkose begleitet. Für die Anästhesie entstehen zusätzliche Kosten. [KUNDE-LIEFERT: Kosten Narkosearzt]
- Beratungsgespräch mit Ultraschall der Beinvenen: ca. 170 €, wird nicht auf die Behandlung angerechnet
- Anästhesie bei Dämmerschlaf oder Vollnarkose: zusätzlich
- Ein Kompressionsmieder: im Preis enthalten
- Weitere Kompressionswäsche zum Wechseln: Preis nenne ich Ihnen vorab [KUNDE-LIEFERT: Preis weiterer Kompressionswäsche]
Wenn Sie den Eingriff selbst zahlen: In Einzelfällen biete ich eine Ratenzahlung in wenigen Raten an, etwa drei oder vier. Welche Nachsorge in meinem Behandlungskonzept enthalten ist und was Sanitätshaus oder Physiotherapie gesondert abrechnen, etwa die Lymphdrainage, klären wir vorher. Gesetzlich und privat Versicherte rechne ich dabei gleich ab, nach der GOÄ.
Wenn Sie den Eingriff selbst zahlen: In Einzelfällen biete ich eine Ratenzahlung in wenigen Raten an, etwa drei oder vier. Welche Nachsorge in meinem Behandlungskonzept enthalten ist und was Sanitätshaus oder Physiotherapie gesondert abrechnen, etwa die Lymphdrainage, klären wir vorher. Gesetzlich und privat Versicherte rechne ich dabei gleich ab, nach der GOÄ.
Die Preise je Region finden Sie in der vollständigen Preistabelle. Alle Beträge sind Richtwerte nach GOÄ.
Über den Autor.
Dr. med. Ulrich Kusenack
Dr. Kusenack hat über 25 Jahre operative Erfahrung und leitete bis 2018 als Chefarzt die Klinik für Gefäßchirurgie am Helios Universitätsklinikum Wuppertal. In seiner Privatpraxis an der Königsallee führt er Fettabsaugungen ambulant durch.
Fragen zur Kostenübernahme.
Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Fettabsaugung?
Nein, nicht in meiner Privatpraxis, unabhängig davon, ob der Eingriff ästhetisch oder wegen eines Lipödems erfolgt. Gesetzlich Versicherte behandle ich auf Selbstzahlerbasis und rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Bei einem ästhetischen Eingriff kommen 19 % Mehrwertsteuer hinzu, beim Lipödem entfällt sie.
Wann zahlt die Kasse bei einem Lipödem?
Der G-BA hat 2019 entschieden, dass die gesetzlichen Kassen die Liposuktion beim Lipödem zunächst nur in einer Studie und nur im Stadium III übernehmen, bei einem BMI bis 40, nach sechs Monaten erfolgloser konservativer Therapie und mit Indikation durch einen chirurgisch tätigen Facharzt. Die LipLeg-Studie ist abgeschlossen, die Auswertung läuft. Leistungen von Privatärzten erstatten gesetzliche Kassen auch dann nicht. Fragen Sie den aktuellen Stand bitte direkt bei Ihrer Kasse nach. [VERIFIZIEREN: Stand der LipLeg-Auswertung]
Was übernimmt die private Krankenversicherung (PKV)?
Das hängt von Ihrem Tarif ab, bei der Beihilfe ebenso. Für Ihre Anfrage erstelle ich auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Häufig verlangen Versicherungen den Nachweis, dass eine konservative Therapie nicht ausgereicht hat. Klären Sie die Erstattung schriftlich, bevor Sie den Eingriff planen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Lipödem?
Sie reichen den Kostenvoranschlag der Praxis bei Ihrer Versicherung ein, bei Bedarf mit dem Nachweis der konservativen Therapie. [KUNDE-LIEFERT: Ablaufschritte des Antrags, Unterlagen, Bearbeitungszeit] Die Entscheidung trifft allein Ihre Versicherung. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Eingriff und warten Sie die schriftliche Antwort ab.
Was zahle ich als Selbstzahler zusätzlich (Narkosearzt, Kompressionsmieder)?
Ein Kompressionsmieder ist im Preis enthalten, was weitere Kompressionswäsche zum Wechseln kostet, sage ich Ihnen vorab. [KUNDE-LIEFERT: Preis weiterer Kompressionswäsche] Dämmerschlaf und Vollnarkose sind auf Wunsch möglich, zusammen mit einem Anästhesisten, für die Anästhesie entstehen zusätzliche Kosten. [KUNDE-LIEFERT: Kosten Narkosearzt] Hinzu kommt das Beratungsgespräch mit Ultraschall für ca. 170 €, das nicht auf die Behandlung angerechnet wird. In Einzelfällen biete ich eine Ratenzahlung in drei oder vier Raten an.
Zeit für Ihre Fragen.
Im Beratungsgespräch untersuche ich Sie und sage Ihnen offen, ob eine Behandlung für Sie in Frage kommt und wo ihre Grenzen liegen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

